Kompetenz

Rechtsanwalt Heinz Noltemeyer, Jahrgang 1950, war von 1994 bis 2000 Rechtsvertreter der größten deutschen Motorrad-Leasinggesellschaft.

Er kann auf eine Bearbeitungspraxis von mehr als 2.500 Motorradunfällen zurückgreifen, was zu einer außerordentlich breiten Basis an Erfahrung auf diesem speziellen Rechtsgebiet geführt hat.

Derzeit stehen Ihnen neben Herrn Noltemeyer noch zwei weitere Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht zur Verfügung, die ebenfalls im gesamten Bundesgebiet bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt sind.

Herr Noltemeyer ist selbst auch begeisterter Motorradfahrer.

RA Heinz Noltemeyer mit seiner Kawasaki ZEPHYR 1100